FeststellanlagenFeststellanlagen unterliegen im wesentlichen den Vorschriften und Regelung des DIBt bezüglich Feststellanlagen, der DIN 4102 Teil 18 und der DIN 18095 Teil 1. Daneben gelten die jeweiligen Herstellerangaben bzw. Angaben aus den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden des DIBt.
• Prüfung, Wartung und Instandsetzung an Feststellanlagen, Feuerschutzabschlüsse, nach BGR 232 (früher ZH 1/494) und UVV, Brandschutz und- oder kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, Schnelllauftore, Sektionaltore, Falttore, Schiebetüren, Flügeltüren.
Der Prüfintervall ist jährlich.
Türen und Tore
Kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster unterliegen im wesentlichen den Vorschriften und Regelungen der BGR 232 (früher ZH1/494). Bei Brandschutztüren und -tore gelten zusätzlich noch die Angaben aus den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden des DIBt. Daneben gelten die jeweiligen Herstellerangaben. - Prüfintervall jährlich -.
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