Erstellen von Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-3 und BGV,
durchgeführt von geschultem und erfahrenem Personal.
Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Es werden Symbole nach BGV A8 verwendet, die in ausreichender Größe dargestellt werden müssen.
Erstellen von Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Diese Norm dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen (z.B. Werksgelände) benötigten Pläne zu vereinheitlichen.
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden.
Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutzordnungen sind eine auf ein Objekt abgestimmte Zusammenfassung von Grundregeln für das Verhalten im Brandfall. Hierbei wird das richtige Verhalten bei Brandentdeckung, die Alarmierung der Feuerwehr, die Rettung gefährdeter Personen und die Brandbekämpfung geregelt.
Erstellung von Brandschutzkonzepten
Was ist ein Brandschutzkonzept?
Der Begriff "Brandschutzkonzept" wurde erstmals in der Landesbauordnung 2000 des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt. Von der Arbeitsgemeinschaft (ARGEBAU) der Bundesministerkonferenz der Minister für Bau- und Wohnungs-wesen wird eine Musterbauordnung herausgegeben, die eine Harmonisierung der Länderbauverordnungen bewirken soll. In der Musterbauverordnung 2002 wird anstelle des Begriffs "Brandschutzkonzept" der materiellrechtliche Begriff "Brandschutznachweis" verwendet.
Hinsichtlich der Anforderungen aus der Landesbauordnung lassen sich mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes Erleichterungen erzielen.
Wann ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen?Ein kompetentes Brandschutzkonzept berücksichtigt alle Schutzziele:
Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden:
1. Nach der Landesbauverordnung ist ein Brandschutzkonzept baurechtlich vorgeschrieben, z.B. nach § 69 BauO NRW oder § 5 (3) SächsBO oder § 14 BayBauO
2.Die Baugenehmigungsbehörde verlangt die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes. Brandschutzkonzepte werden von den Baugenehmigungsbehörden i.d.R. dann verlangt, wenn der Bauherr erhebliche Erleichterungen hinsichtlich des Brandschutzes in Anspruch nehmen möchte oder anders ausgedrückt, wenn von materiellen Vorschriften der LBO oder von Sondervorschriften erheblich abgewichen werden soll. Ob eine erhebliche Abweichung vorliegt und somit ein Brandschutzkonzept gerechtfertigt ist oder die Abweichung im Zuge einer Ausnahmeregelung ohne Brandschutzkonzept genehmigt wird, liegt im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde.
Brandschutzkonzepte können auch bei festgestellten Mängeln zur brandschutztechnischen Sanierungsplanung gefordert werden.
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