Ladebrücken und fahrbare Rampen
Zu Ladebrücken zählen auch Ladestege und Ladeschienen. Ladebrücken werden z.B. auch als Überladebrücken, bewegliche Verladerampen, Anpassrampen oder Ladebleche bezeichnet. Sie dienen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen.
Prüfung
Ladebrücken, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und fahrbare Rampen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand, nach BGR 233 (vorherige ZH 1 / 156), geprüft werden.
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