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Allgemeines zum Brandschutz

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Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei   Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein “Feuerwehrsicherheitswachdienst” oder Brandsicherheitswache beigestellt werden. Dies wird auch als passive Brandbekämpfung bezeichnet.


Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen
(RWA)














Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in die Teilbereiche

• baulicher Brandschutz
• anlagentechnischer Brandschutz
• organisatorischer Brandschutz

Demgegenüber steht der abwehrenden Brandschutz, der dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen bereits versagt hat.

Der abwehrende Brandschutz ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz ist alles was die Feuerwehr unternimmt, wenn “das Kind in den Brunnen gefallen ist”, es also schon brennt. Es ist die Tätigkeit, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt.

Baulicher Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, in Deutschland geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

• Brandverhalten von Baustoffen
• Feuerwiderstand der Bauteile
• Aufteilung der Gebäude in Brand-
 abschnitte durch Brandwände und
 -schutztüren
• Fluchtwegplanung
• aktive Brandbekämpfung durch
 Sprinkleranlagen

Anlagentechnischer Brandschutz
Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Lösch-  wasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen weiterhin:

• Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen (RWA)
• optische u. akustische Alarmierungs-
 anlagen, Teil der Brandmeldeanlage
• Feststellanlagen für Rauchschutztüren
 in Flucht- und Rettungswegen
• die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung
• Handfeuerlöscher
• Wandhydranten “trocken / nass”
• Überdrucklüftungsanlagen zur Ver-
 meidung des Eindringens von Rauch in
 Flucht- u. Rettungswege (z.B. in Flucht-
 treppenhäuser von Hochhäusern)
• Schottungen für die Durchdringungen
 von Bauteilen (so genannte Brandschotts
 bzw. Brandschutzklappen - BSK)

Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.