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Mobiler Brandschutz Service Neulitz

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Rauchmelder

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Rauchmelder - Projektierung - Auszüge aus DIN 14676

Fotoelektrischer Rauchmelder
Es dürfen nur Rauchwarnmelder anerkannt nach DIN EN 14604 eingesetzt werden. Diese Norm richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter, Bauherren, Eigentümer und Bewohner. Diese Norm legt Mindestanforderungen für die Planung, der Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest z.B. Hotels, Pensionen, Freizeitunterkünfte u.ä., soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen für die keine bauaufsichtlichen Auflagen bestehen. Mittlerweile besteht in fast allen Bundesländern eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht.

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz §44 (8)
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Der Prüfintervall ist jährlich.