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Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, angemessene Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und Eigentum zu gewährleisten. Daher sollten Unternehmen grundsätzlich mit den wichtigsten rechtlichen Pflichten diesbezüglich vertraut sein:
Brandschutzabschnitte: Einteilung des Gebäudes in Brandabschnitte durch den Einsatz von feuerbeständigen Wänden, Decken und Türen, um die Ausbreitung von Feuer zu begrenzen.
Brandwände: Errichtung von feuerbeständigen Wänden, um benachbarte Bereiche zu schützen.
Brandabschottungen: Verwendung von brandschutztechnischen Durchführungen und Abschottungen an Durchbrüchen (z.B. Kabeldurchführungen), um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
Brandmeldeanlagen: Installation von automatischen Branddetektionssystemen wie Rauchmeldern, Wärmemeldern oder Flammenmeldern, die bei Brandgefahr Alarm auslösen.
Sprinkleranlagen: Einbau von automatischen Sprinklern, die bei Erkennung von Hitze oder Rauch Wasser abgeben, um den Brand einzudämmen oder zu löschen.
Brandfallsteuerungen: Einrichtung von Maßnahmen zur Steuerung von Aufzügen, Lüftungs- und Rauchabzugsanlagen, um im Brandfall die Sicherheit und den Schutz von Personen zu gewährleisten.
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